Artikel 26 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf Bildung.
Armut und Bildungsarmut sind eng miteinander verknüpft. Ohne Bildung wird Armut häufig von einer Generation auf die nächste übertragen.
Bildung ist ein Menschenrecht und jedes Kind hat das Recht auf eine Schulausbildung. Dennoch gibt es weltweit Millionen Jugendliche und Erwachsene, die weder lesen noch schreiben können.
Mädchen und Jungen aus bedürftigen Familien eine Schulausbildung zu ermöglichen ist ein wirkungsvolles Mittel nachhaltiger Hilfe zur Selbsthilfe und ein Grundstein für soziale und wirtschaftliche Entwicklung.
Deshalb ist die Vermittlung von Bildung ein Schwerpunkt unserer Arbeit in Nepal. Wir unterstützen Schulen und betreiben Kindergärten sowie seit 2016 ein berufliches Bildungszentrum. Durch unsere Bildungsarbeit ermöglichen wir benachteiligten Kindern aus bedürftigen Familien den Kindergarten- und Schulbesuch.